Vertragsbedingungen für Veröffentlichungen auf dem Schriftenserver des DSZV
1. Online-Bereitstellung
Dem Deutschen Studienzentrum in Venedig wird das nicht-ausschließliche (einfache) Recht zur freien elektronischen Publikation im Internet und zur Archivierung auf ihrem Schriftenserver eingeräumt. Im Rahmen der einfachen Nutzung ist es dem DSZV erlaubt, ergänzend eine kostendeckende Printing-on-Demand Möglichkeit anzubieten, soweit diese nicht mit den Verwertungsrechten Dritter am Werk des Autors kollidiert. Alle weiteren Rechte für die Verwertung der Arbeit verbleiben beim Autor. Mit der Anmeldung ist kein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Online-Bereitstellung eines Dokumentes verbunden. Im Rahmen der öffentlichen Bereitstellung sind Nutzer berechtigt, Dokumente zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch herunterzuladen, zu speichern oder in kleiner Zahl zu drucken (§ 53 UrhG[1]). Weitergehende Rechte kann der Autor durch die Hinzufügung einer Creative-Common-Lizenz[2] einräumen.
2. Rechte Dritter
Der Veröffentlichende erklärt, dass mit der Veröffentlichung des Dokumentes und jedem ihrer Bestandteile, z.B. bei kumulativen Dissertationsschriften, keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Veröffentlichende stellt das Deutsche Studienzentrum in Venedig von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Das Deutsche Studienzentrum in Venedig ist berechtigt, den Zugriff auf eine Publikation zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen. Das Deutsche Studienzentrum in Venedig wird den Veröffentlichenden in einem solchen Fall über die Sperrung informieren.
3. Langzeitarchivierung und Transformation in andere Formate
Dem Deutschen Studienzentrum in Venedig wird das Recht eingeräumt, das Dokument durch die Bibliothek in einem Langzeitarchiv zu speichern und bei Bedarf (z.B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit, Erschließung) in andere elektronische und physische Formate zu überführen und diese gemäß Nr. 1 zu verwerten.
4. Weitergabe an die Deutsche Nationalbibliothek
Dem Deutschen Studienzentrum in Venedig ist es gestattet, über die Bibliothek die elektronische Version der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) im Rahmen der Pflichtabgabe nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen.
5. Dissertationen, Habilitationen und Qualifikationsarbeiten
Handelt es sich bei dem Dokument um eine Qualifikationsarbeit (Dissertation, Habilitation, Master-, Bachelor-, Diplomarbeit etc.), so versichert der Veröffentlichende, dass die gelieferten Dateien der vom Fachbereich genehmigten Fassung entsprechen und die zuständige Einrichtung der Veröffentlichung des Dokumentes zugestimmt hat. Gehört zur Qualifizierungsarbeit ein Lebenslauf, ist der Veröffentlichende damit einverstanden, dass dieser maschinell gespeichert und öffentlich zur Verfügung gestellt wird.
6. Rücknahme der Einverständniserklärung
Eine Rücknahme dieser Einverständniserklärung ist nur unter Berufung auf § 42 UrhG (Werk entspricht nicht mehr der Überzeugung des Autors) möglich. Das Deutsche Studienzentrum in Venedig ist berechtigt, dem Veröffentlichenden den hierdurch entstandenen zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Sie können hier das Formular für die Erklärung (PDF-Format), in dem Sie den genannten Vertragsbedingungen schriftlich zustimmen, herunterladen und es, mit einer digitalen Unterschrift versehen, per E-Mail ans Studienzentrum senden. Sie können das Formular auch ausdrucken, von Hand unterschreiben und dieses per Post oder gescannt per E-Mail ans Deutsche Studienzentrum in Venedig (m.boehringer [@] dszv.it) senden.
Fußnoten
- [1] Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, http://www.bundesrecht.juris.de/urhg
- [2] Creative Commons Urheberrechtslizenzen, http://creativecommons.org/licenses